Offiziell Information über Psychiatrie Facharztweiterbildung in Bayern

Neuanmeldung

    Die Zentrale Mitgliederverwaltung (ZMV) ist zuständig für alle zur Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzte, die in Bayern ärztlich tätig sind oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts haben.

    Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich ‒ spätestens innerhalb eines Monats ‒ bei der für ihn zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband oder Kreisverband) anzumelden.

BLEAK Weiterbildung

https://www.blaek.de/weiterbildung

BLEAK Kontakte für Weiterbildung Anmeldung, Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen

https://www.blaek.de/weiterbildung/kontakte

Weiterbildungsordnung für die  Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 −in der Fassung der Beschlüsse vom 28. Oktober 2018

https://api.blaek.de/content/medien/db6llz5zir1524808786gwnrvbpqil301/3kou227dfv1568100241e4dnsbn4oy364/wo-2004_2018_mai_2019.pdf

Weiterbildungsordnung für die  Ärzte Bayerns – Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

https://www.blaek.de/weiterbildung/qualifikationen-nach-der-weiterbildungsordnung/facharzt-fuer-psychiatrie-und-psychotherapie

Dokumentationsbogen / Logbuch

Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) über die Facharztweiterbildung 27. Psychiatrie und Psychotherapie

https://api.blaek.de//content/media/timestamp//db6llz5zir1524808786gwnrvbpqil301/hsqfghgazr15548107766xauuxe0pr28/fa-27-psychiatrie-und-psychotherapie-2018.pdf

Facharztweiterbildung Möglichkeiten in Bayern (VT)  
Was soll ich außerhalb meiner Stationsarbeit suchen?

https://psychiatrie.blog/2020/02/23/facharztweiterbildung-moglichkeiten-in-bayern-vt/

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