Offiziell Information über Psychiatrie Facharztweiterbildung in Bayern
Neuanmeldung
Die Zentrale Mitgliederverwaltung (ZMV) ist zuständig für alle zur Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzte, die in Bayern ärztlich tätig sind oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts haben.
Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich ‒ spätestens innerhalb eines Monats ‒ bei der für ihn zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband oder Kreisverband) anzumelden.
BLEAK Weiterbildung
https://www.blaek.de/weiterbildung
BLEAK Kontakte für Weiterbildung Anmeldung, Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen
https://www.blaek.de/weiterbildung/kontakte
Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 −in der Fassung der Beschlüsse vom 28. Oktober 2018
Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns – Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Dokumentationsbogen / Logbuch
Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) über die Facharztweiterbildung 27. Psychiatrie und Psychotherapie